Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Seminare und Trainings­ferien

(1) Leistungen

Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung.  Das Erreichen des Lernziels sowie das garantierte Bestehen einer angestrebten Prüfung ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Ich behalte mir eine kurzfristige Änderung des Veranstaltungsinhaltes oder des Ortes sowie eine Terminverlegung bei nicht vorhersehbaren Gründen vor. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein Einverständnis.

(2) Abschluss des Vertrages

Die Anmeldung des Teilnehmers per Mail, Fax, Brief oder WhatsApp wird mit Eingang bei mir verbindlich.
Jeder Teilnehmer erhält hierzu eine Anmeldebestätigung.

(3) Haftung

Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund verursacht. Der Hund  muss zwingend haftpflichtversichert sein. Der Veranstalter ist lediglich für direkt durch ihn – mit Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit – verursachte Schäden haftbar zu machen, d. h. nicht für Schäden, die durch Dritte entstanden sind. Jeder Hundehalter ist verpflichtet – insbesondere während evtl.  Spielpausen – seinen Hund in der Weise zu beaufsichtigen,dass er jederzeit auf ihn einwirken kann Begleitpersonen oder vom Hundehalter beauftragte Personen, die am Unterricht oder Seminar teil nehmen, müssen vom Hundehalter über meine AGBs informiert werden.

(4) Sorgfaltspflicht des Hundehalters

Der Hund muss über einen vollständigen -impfschutz verfügen; bei Welpen dem Alter entsprechend. Es ist darauf zu achten, dass der Hund frei von Parasiten (Flöhe, Zecken etc.) ist und einen entsprechenden Schutz aufgetragen hat. Sollte Ihr Hund an Parasitenbefall oder an einer ansteckenden Krankheit leiden, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.

(5) Auskunftspflicht

Der Hundehalter ist verpflichtet, mir alle Informationen, die der Ausbildung dienllich sind, zur Verfügung zu stellen, z. B. angestrebte Prüfungen, körperliche Gebrechen etc.

(6) Zahlung

Seminargebühren sind acht Wochen, die Gebühren für Trainingsferien zwölf Wochen vorher zu entrichten. Im Falle des Rücktritts wird ohne weiteren Nachweis pauschal Schaden- und Aufwendungsersatz verlangt bzw. die erfolgten Zahlungen werden nicht erstattet. Bei Trainingsferien behalte ich mir vor, schon sechs Monate vorher eine Anzahlung anzufordern. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers wird ab 2023 eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro einbehalten.

Die Kursgebühren für einen Zehnwochenblock sind jeweils im Voraus zu entrichten. Sollte ich die Gruppenstunde absagen, wird an den Zehnwochenblock eine Woche angehängt. Ansonsten werden die Kursgebühren auch bei Absage berechnet. Ausnahme sind läufige Hündinnen in den Anfängergruppen oder ernste Gründe, die mit mir abgesprochen werden können.

(7) Nebenabreden / evtl. Unwirksamkeit einzelner Passagen

Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Sollten sich einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam herausstellen, so beeinträchtigt dies jedoch nicht die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen

(8) Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Parteien ist 59457 Werl.

 

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